Prüfung von PSA und Ausrüstungskomponenten nach DGUV Grundsatz 312-906

“Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSAgA.” müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in gewissen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen überprüft und dokumentiert werden.

Wir bieten Ihnen durch unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen nach DGUV G 312-906 sowie nach individuellen Herstellervorgaben die Überprüfung und Dokumentation Ihrer PSA gegen Absturz.

Bei größeren Stückzahlen prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.